Allgemeine Geschäfts­bedingungen

Gültig seit 03/2026 

Gültig für: WRS interior projects GmbH 

Die nachfolgenden Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen (nachfolgend „AGB“)  gelten für alle Geschäftsabschlüsse der WRS interior projects GmbH (nachfolgend „WRS  IP“). Verträge werden ausschließlich auf Basis dieser AGB geschlossen. Vertragspartner ist  das Unternehmen, mit dem die konkrete Geschäftsbeziehung vereinbart wird. 

  1. I) Allgemeines 
  2. Sollte eine Bestimmung dieser AGB oder einzelner Verträge unwirksam oder nicht  durchführbar sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Unwirksame  Klauseln werden durch eine gültige Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. 
  3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn sie  nicht ausdrücklich abgelehnt werden. Änderungen dieser AGB bedürfen der schriftlichen  Zustimmung von WRS IP. 
  4. Bei Widersprüchen zwischen einzelnen Vertragsgrundlagen gilt die für WRS IP günstigere  Regelung. 
  5. Sämtliche Verträge unterliegen den gesetzlichen Bestimmungen; diese AGB ergänzen oder  modifizieren diese, soweit zulässig. 
  6. II) Schriftform 
  7. Erklärungen, Angebote oder Abschlüsse von WRS IP werden erst durch schriftliche  Bestätigung verbindlich. Gleiches gilt für Sondervereinbarungen, die Mitarbeiter abschließen.  Alle vom Kunden abzugebenden Erklärungen, insbesondere Rücktritt, Mängelanzeigen oder  Widersprüche, bedürfen ebenfalls der Schriftform. 

III) Leistung, Vertragsabschluss und Änderungen 

  1. Angebote von WRS IP sind unverbindlich, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart.  Kostenvoranschläge erfolgen ohne Gewähr. 
  2. Eigentums- und Urheberrechte an Mustern, Zeichnungen oder Kostenvoranschlägen  verbleiben bei WRS IP. 
  3. Mit der Bestellung erklärt der Kunde verbindlich, den Auftrag erteilen zu wollen. Ein  Vertrag kommt erst mit schriftlicher (d.h. in Schrift- oder Textform, z.B. Brief, E-Mail oder  Telefax abgegebener) Auftragsbestätigung durch WRS IP zustande.

Auftragsbestätigungen, Lieferscheine und sonstige Bestätigungsschreiben von WRS IP werden vom Kunden als inhaltlich richtig anerkannt, es sei denn, er widerspricht diesen  schriftlich unverzüglich, spätestens innerhalb von 5 Werktagen ab Zugang. Nach Eingang der  Bestellung sind einseitige Änderungen oder Ergänzungen oder eine Stornierung der  Bestellung nicht mehr möglich. 

  1. Vorläufige Auftragsbestätigungen werden erstellt, wenn Details noch nicht final definiert  sind. Der Kunde ist verpflichtet, diese zeitnah zu präzisieren. 
  2. WRS IP kann geeignete Subunternehmer einsetzen. Objektive Einwände des Kunden gegen  Subunternehmer werden berücksichtigt, soweit zumutbar. 
  3. Leistungen, die nicht im Angebot enthalten sind, bedürfen gesonderter Vereinbarung. 7. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten  Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer. 
  4. IV) Vertragsrücktritt 
  5. Rücktrittsgründe sind in den Punkten Zahlung, Lieferfristen und Eigentumsvorbehalt  geregelt. 
  6. Rücktritt kann auch für Teile des Auftrags erklärt werden. 
  7. Im Fall von Rücktritt durch Kundenpflichtverletzung sind bereits erbrachte Vorleistungen  zu vergüten. 
  8. V) Preise 
  9. Preise verstehen sich, sofern nicht anders vereinbart, als Nettopreise ab Werk bzw. Lager in  Göttingen gemäß Incoterms 2020 ohne Nebenkosten (z. B. Verpackung, Montage). 2. Pauschalpreise beziehen sich auf das vereinbarte Leistungsverzeichnis; nicht enthaltene  Leistungen werden separat verrechnet. 
  10. Preisanpassungen sind zulässig, wenn sich Kosten für Material, Löhne, Transporte oder  Energie zwischen Auftragserteilung und Leistungserbringung ändern. 
  11. Die vereinbarten Preise basieren auf den zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses  gültigen Kostenfaktoren, insbesondere für Material, Löhne, Energie, Transport und  Fremdleistungen. WRS IP ist berechtigt, die Preise nach billigem Ermessen (§ 315 BGB)  anzupassen, wenn sich diese Kostenfaktoren nach Vertragsabschluss ändern. 

Eine Preisanpassung kann auch auf Grundlage von allgemein zugänglichen Indizes erfolgen,  insbesondere: 

  • Erzeugerpreisindex 
  • Baupreisindex 
  • relevante Rohstoffindizes 

WRS IP ist berechtigt, die Auswahl des geeigneten Index nach sachgerechtem Ermessen  vorzunehmen.

Preiserhöhungen bis zu 10 % des Auftragswertes gelten als durch marktübliche  Kostensteigerungen verursacht und bedürfen keiner gesonderten Einzeldarlegung. Bei darüber hinausgehenden Preisanpassungen wird WRS IP die Anpassung in geeigneter  Weise plausibilisieren, ohne zur Offenlegung interner Kalkulationen verpflichtet zu sein. Eine Anpassung kann auch erfolgen, wenn Leistungen nicht innerhalb von 3 Monaten nach  Vertragsschluss erbracht werden. 

Preisanpassungen sind dem Kunden in Textform mitzuteilen und gelten als vereinbart, sofern  der Kunde nicht innerhalb von 7 Tagen widerspricht. 

  1. Wir sind berechtigt, unsere Forderungen gegenüber dem Käufer an Dritte zu veräußern  oder abzutreten. Zahlungen des Kunden sind sofort fällig und haben direkt an uns oder berechtigte Dritte zu erfolgen. Der Kunde gerät auch ohne Mahnung spätestens 30 Tage nach  Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufforderung in  Verzug. Bei verspäteter Zahlung werden, sofern es sich bei dem Kunden um einen  Verbraucher handelt, Verzugszinsen für den fälligen, nicht ausgeglichenen Betrag in Höhe von 5% über dem jeweils gültigen Basiszinssatz berechnet. Der Unternehmer hat  während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 9 % über dem Basiszinssatz zu verzinsen.  Gegenüber dem Unternehmer behalten wir uns vor, einen höheren Verzugsschaden  nachzuweisen und geltend zu machen. Eine Aufrechnung gegen die Gegenleistung kann der  Kunde nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen erklären. Im Fall des Vorhandenseins von Mängeln steht dem Kunden ein Zurückbehaltungsrecht nicht zu, soweit  der Einbehalt nicht in angemessenem Verhältnis zu den Mängeln und den voraussichtlichen Kosten der Nachbesserung (insb. Mangelbeseitigung) steht. 6. Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht vertragsgemäß nach oder stellt er  seine Zahlungen ein oder werden WRS IP andere Umstände bekannt, die die  Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, so ist WRS IP berechtigt weitere Lieferungen,  auch aus anderen Aufträgen, einzustellen und die gesamte Restschuld fällig zu stellen sowie  Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen. In diesen Fällen kann WRS IP auch ohne Nachfristsetzung vom Vertrag zurücktreten, soweit der Vertrag noch nicht erfüllt ist. 

  1. VI) Währungs- und Kurssicherung 
  2. Exportlieferungen werden grundsätzlich in Euro abgerechnet. Andere Währungen bedürfen  gesonderter Vereinbarung. 

VII) Zahlung und Zahlungsverzug 

  1. Standard-Zahlungsbedingungen: 
  • 50 % bei Auftragsbestätigung 
  • 40 % bei Lieferung/Arbeitsbeginn 
  • 10 % nach Fertigstellung
  1. Zahlungen erfolgen ausschließlich auf die angegebenen Konten von WRS IP. 3. Zahlungsverzug berechtigt WRS IP zur Berechnung von Verzugszinsen und zur  Geltendmachung von Mahn- und Inkassokosten. 
  2. Bei Insolvenz des Kunden kann WRS IP Vorauszahlungen, Sicherheiten oder Rücktritt  verlangen. 

VIII) Termine 

  1. Lieferfristen beginnen mit Eingang aller erforderlichen Unterlagen und gegebenenfalls  Anzahlung. 
  2. Verzögerungen, die nicht von WRS IP zu vertreten sind, verlängern die Lieferfrist. 3. Bei Montage durch WRS IP müssen Räume bereitgestellt, zugänglich, beleuchtet, beheizt  und sauber sein; Strom- und Wasseranschlüsse sind bereitzustellen. 
  3. IX) Versand und Montage 
  4. Versand erfolgt auf Gefahr des Kunden, auch bei vereinbarter frachtfreier Lieferung. 2. Montageleistungen müssen termingerecht erfolgen; Verzögerungen durch Kunden  verursachen Mehrkosten. 
  5. Reinigung nach Montage obliegt dem Kunden. Baustellen werden besenrein hinterlassen.  4. WRS IP übernimmt keine Montage oder Anschlussarbeiten für Elektrogeräte, Beleuchtung  etc., sofern nicht gesondert vereinbart. 
  6. Wir sind berechtigt, die Montage durch Subunternehmer (Nachunternehmen) durchführen  zu lassen. Unsere mit der Lieferung, Montage und/oder Aufstellung betrauten Unternehmen  (Subunternehmer) sind nicht befugt, den mit dem Kunden abgeschlossenen Vertrag abzuändern (den Leistungsumfang zu erweitern oder zu verringern) und dürfen deshalb keine  Arbeiten auszuführen, die über unsere vertragsgegenständlichen Leistungspflichten hinausgehen. Die Subunternehmer bzw. dessen Mitarbeiter sind jedoch zur Entgegennahme  von Übergabe- / Abnahmeerklärungen des Kunden gegenüber uns berechtigt 6. Erfährt die Aufstellung, Montage oder Inbetriebnahme aufgrund von Umständen, die der  Kunde zu vertreten hat eine Verzögerung, so hat der Kunde in angemessenem Umfang die  Kosten für Wartezeit und weiter erforderliche Reisen der Monteure zu übernehmen. Ebenfalls  muss der Kunde entsprechende Verzögerung des zugesagten Fertigstellungstermins  akzeptieren. 
  7. Vor Beginn der Montagearbeiten hat der Kunde die nötigen Angaben über die Lage  verdeckt geführter Strom-, Gas-, Wasserleitungen oder ähnliche Anlagen sowie die erforderlichen statischen Angaben unaufgefordert zur Verfügung zu stellen. Er stellt ebenfalls  sicher, dass alle Vorarbeiten und zur Montage notwendigen Bedingungen, insbesondere  Maurer-, Gipser-, Fußboden- und Decken- und Malerarbeiten sowie die sonstigen Vorarbeiten  zum vereinbarten Montagetermin fertiggestellt sind.
  8. X) Schadenersatz 
  9. Ansprüche gegen WRS IP bestehen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. 2. Leichte Fahrlässigkeit, Folgeschäden und Schäden Dritter sind ausgeschlossen. 3. Ansprüche müssen binnen 12 Monaten nach Erkennbarkeit geltend gemacht werden,  spätestens 3 Jahre nach Leistungserbringung. 
  10. XI) Gewährleistung 
  11. WRS IP gewährleistet mangelfreie Lieferung zum Übergabezeitpunkt, ausgenommen von  Kunden beigebrachte Teile, unsachgemäße Nutzung oder normale Abnutzung. 2. WRS IP beschränkt den Gewährleistungszeitraum auf 1 Jahr, sofern nicht anders  einzelvertraglich geregelt. 
  12. Der Kunde muss die Lieferung sofort nach Erhalt überprüfen und etwaige Beanstandungen  sowie offene oder versteckte Mängel WRS IP gegenüber unverzüglich schriftlich anzeigen,  spätestens innerhalb einer Woche nach Erhalt bzw. nach Entdeckung. Der Kunde verliert Gewährleistungs- und Ersatzansprüche hinsichtlich fehlender garantierter Eigenschaften,  wenn er die Lieferung nicht sofort nach Erhalt, spätestens vor Bearbeitung, Verbrauch,  Gebrauch, Einbau oder Weiterveräußerung überprüft und uns Beanstandungen nicht innerhalb  von einer Woche schriftlich mitteilt. Nach Ablauf dieser Fristen bzw. spätestens ein Jahr nach  Lieferung sind sämtliche Gewährleistung- und Schadensersatzansprüche ausgeschlossen. 4. Wir leisten für Mängel zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder  Neuherstellung. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum von WRS IP über. Sofern wir die  Erfüllung ernsthaft und endgültig verweigern, die Beseitigung des Mangels und  Nacherfüllung wegen unverhältnismäßiger Kosten verweigern, die Nacherfüllung fehlschlägt  oder sie dem Kunden unzumutbar ist, kann der Kunde nach seiner Wahl nur Herabsetzung der  Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) und Schadensersatz im Rahmen der Haftungsbeschränkung statt der Leistung verlangen. Bei einer  nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht  dem Auftraggeber jedoch kein Rücktrittsrecht zu. 
  13. Weitere Ansprüche, insbesondere wegen Folgeschäden, sind, soweit gesetzlich zulässig,  ausgeschlossen. Alle Schadensersatzansprüche, auch aus positiver Vertragsverletzung,  unerlaubter Handlung und insbesondere aus Produkthaftung oder sonstigen Rechtsgründen  bestehen gegen uns, soweit gesetzlich zulässig, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.  Für leichte Fahrlässigkeit haften wir, wenn wesentliche Vertragspflichten verletzt wurden und  die Pflichtverletzung auf unserer Betriebsorganisation beruht. Diese Ansprüche verjähren in  sechs Monaten, wobei die Verjährungsfristen mit der Auslieferung beginnen. 7. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der  Art des Werkes vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies  gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Gegenüber Unternehmern haften wir bei leicht fahrlässiger Verletzung  unwesentlicher Vertragspflichten nicht. 

XII) Eigentumsvorbehalt

  1. Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus der  Geschäftsbeziehung Eigentum von WRS IP. 
  2. Eigentumsvorbehalt gilt für gesamte Projekte, auch wenn Lieferungen abschnittsweise  erfolgen. 
  3. Weiterveräußerung ist nur mit Zustimmung von WRS IP zulässig; Forderungen aus  Weiterverkauf werden an WRS IP abgetreten. 
  4. Verbindung oder Vermischung von Vorbehaltsware führt zu Miteigentum im Verhältnis  des Warenwerts. 
  5. Soweit WRS IP sein Eigentum an unter Vorbehaltseigentum gelieferten Produkten dadurch  verliert, dass diese wesentliche Bestandteile eines Grundstücks oder eines Gebäudes wurden,  kann WRS IP bis zur Bezahlung sämtlicher, auch der künftig entstehenden Forderungen aus der Geschäftsverbindung die gelieferten Produkte auf Kosten des Kunden vom Grundstück  oder Gebäude entfernen und einlagern. Mit der Trennung vom Grundstück oder Gebäude  werden diese Gegenstände wieder Eigentum von WRS IP. Der Kunde ist verpflichtet, etwa bestehende Pfandrechte oder sonstige Berechtigungen Dritter unverzüglich WRS IP  mitzuteilen und abzulösen sowie auch im Übrigen für die Wiederbeschaffung des lastenfreien Eigentums von WRS IP Sorge zu tragen. 

XIII) Beistellung von Kundenmaterial 

  1. Vom Kunden bereitgestellte Teile müssen einwandfrei sein. 
  2. WRS IP kann fehlerhafte Teile zurückweisen oder notwendige Maßnahmen zur  Fehlerbehebung ergreifen; Kosten trägt der Kunde. 
  3. Kunden sind verpflichtet, WRS IP alle erforderlichen Informationen zur Verarbeitung der  Teile bereitzustellen. 

XIV) Schutzrechte, Werbung, Fotos 

  1. Alle Unterlagen, Zeichnungen und Konzepte bleiben geistiges Eigentum von WRS IP. 2. WRS IP darf Referenzobjekte zu Werbezwecken unter Nennung des Kunden verwenden;  Fotoaufnahmen dürfen auf Kosten von WRS IP erfolgen. 
  2. Der Kunde sichert WRS IP zu, dass er jegliche Rechte hinsichtlich Konstruktion, Design  etc. an den zu liefernden Produkten besitzt und keine Schutzrechte Dritter verletzt werden. Der Kunde wird WRS IP unverzüglich über geltend gemachte Ansprüche Dritter wegen der  Verletzung gewerblicher Schutzrechte durch die gelieferten Produkte informieren. Der  Kunden hat WRS IP bei der Verteidigung seiner Schutzrechte die erforderliche Hilfe zu  leisten. 
  3. XV) Datenschutz

WRS IP verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden nur zur Vertragserfüllung oder  aufgrund berechtigter Interessen. Rechte der Betroffenen (Auskunft, Löschung, Beschwerde)  werden gewahrt. 

XVI) Verbrauchergeschäfte 

WRS IP schließt Verträge grundsätzlich nur mit Unternehmern ab. Verbrauchergeschäfte sind  gesondert zu kennzeichnen. 

XVII) Erfüllungsort und Gerichtsstand 

Erfüllungsort ist Göttingen, Deutschland, sofern nicht anders vereinbart. Gerichtsstand ist  Göttingen; anwendbar ist deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.